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Das Abschlussprüfungs-Qualitätssicherungsgesetz ist mit 01.09.2005 in Kraft getreten. Dieses sieht
eine regelmäßige verpflichtende externe Qualitätsprüfung für alle Abschlussprüfer vor.

Abschlussprüfer im Sinne des A-QSG sind all jene, die Pflichtprüfungen nach österreichischem Recht
durchführen. Abhängig von den durchgeführten Abschlussprüfungen unterliegen Abschlussprüfer
einem dreijährigen (Kreditinstitute, Versicherungen, börsenotierte Unternehmen, Pensionskassen)
oder einem sechsjährigen (alle anderen Pflichtprüfungen) Prüfungsintervall.

Die externen Qualitätsprüfer sind durch in die Liste der Qualitätsprüfer eingetragene Berufsangehörige
(Wirtschaftsprüfer, Revisoren) durchzuführen.

Zuständige Behörde ist in erster Instanz der Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen.

Diese Behörde besteht aus sieben Mitgliedern und Ersatzmitgliedern, wovon vier von der Kammer der
Wirtschaftstreuhänder und drei von der Vereinigung österreichischer Revisionsverbände und dem
Sparkassen-Prüfungsverband bestellt wurden. Der Arbeitsausschuss hat sich bereits im Oktober 2005
konstituiert und arbeitet an der Implementierung des Qualitätssicherungssystems.

Mitglieder / Arbeitsausschuss Ersatzmitglieder / Arbeitsausschuss           
WP Mag. Regina Reiter (Vorsitzende)WP Mag. Peter Bartos
WP Mag. Johann Chaloupka (Stv. Vorsitzender)WP Mag. Werner Krumm
WP Mag. Michael Schober (Stv. Vorsitzender)StB Mag. Johannes Leitner
WP Dr. Helmut CzajkaWP Mag. Helmut Lercher
WP Mag. Rainer HasslerWP Mag. Bernhard Obereder
WP Mag. Gerhard MargetichWP Mag. Edith Schmit
WP Mag. Bernd SpohnWP Mag. Margareta Steffel

Als Behörde zweiter Instanz wurde beim BMWA die Qualitätskontrollbehörde für Abschlussprüfer und
Prüfungsgesellschaften (QKB) eingerichtet. Diese besteht aus sechs Mitgliedern und
Ersatzmitgliedern. Die Behörde hat sich im Juli 2006 konstituiert.

Mitglieder / Qualitätskontrollbehörde            Ersatzmitglieder / Qualitätskontrollbehörde
DI Dr. Richard Schenz (Vorsitzender)Dr. Michael Eberhartinger
Dkfm. Roland HernethKR Helmut Puchebner
Mag. Maria KubitschekMag. Werner Muhm
Dr. Rudolf Steckel (Stv. Vorsitzender)DDDr. Peter Steiner
Prof. Dr. Josef EitlerDDr. Marian Wakounig
SC r. Wolfgang NolzDr. Erwin Csaszar

Weitere Informationen finden Sie unter folgendem Link:
Qualitätskontrollbehörde

Österreichische Rechtsgrundlagen:

Liste der gemäß § 10 A-QSG anerkannten Qualitätsprüfer:

Tätigkeitsberichte:

Rundschreiben:


MUSTER

Antrag auf Anerkennung als Qualitätsprüfer:

Antrag auf Bestellung eines Qualitätsprüfers (Dreiervorschlag):

Prüfbericht:


Kontakt:

Arbeitsausschuss für externe Qualitätsprüfungen
Geschäftsstelle
Alser Straße 25/4. Stock/Top 13
1080 Wien
Tel.: 01/405 78 88
Fax: 01/405 78 88-99
E-Mail:aeq@aeq.or.at

Amtsstunden:
Mo bis Do 9:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr
Fr 9:00 bis 13:00 Uhr

Parteienverkehr:
Mo und Mi 9:00 bis 12:00 Uhr